umschlu schrieb:
Aus eigener Erfahrung: Bei zugelassenem Neigungswinkel besteht beim Einfedern die Gefahr vom Kontakt mit den Reifenstollen
.
Kann ich bestätigen. Ich habe deshalb auch schon einmal das Originalheck meiner RR 50 erneuern müssen, weil es auf diese Weise angerissen wurde (kommenden Graben nicht gesehen, vorne noch hochgezogen aber Hinterrad ist bei voller Fahrt auf der Grabenkante aufgesetzt).
In der Praxis behaupte ich, wenn du das beachtest...
"Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf."
... kannst du dein Kennezeichen anbringen ob mit Halter oder ohne oder sonst was...
Gruß,
Nils