Ja, wie Ulfl schon schreibt, werden 99% der TÜV-/Dekra-/… Prüfer eine Eintragung ablehnen, wenn keine Herstellerfreigabe vorliegt. Wenn Du Glück hast – und das müsstest Du vorher fragen – trägt ein kompetenter Prüfer Dir den Reifen ein, allerdings wird er folgendes prüfen (müssen):
1. Passt der 140/70 überhaupt auf die Felge deiner Maschine? Der 140/70 gehört eigentlich auf ne Felge mit 4.00 Zoll Breite, darf aber auch auf 3.75 und sogar gerade noch auf 3.50er montiert werden.
www.swc-maier.d...senswertesfelgen.php
Auf einer 3.50er ist er in seiner Kontur dann „runder“, also auch etwas schmäler als auf einer 4.00 und Du musst mehr Schräglage fahren, um die Lauffläche tatsächlich bis an den Rand hinaus zu nutzen. Ob das nur cool aussieht oder fahrtechnisch wirklich Sinn macht ist ne ganz andere Frage. Welche Felgenbreite hat das Hinterrad Deiner Maschine?
2. Der 140er ist gegenüber dem 130er etwas breiter, aber auch etwas höher. Passt der montierte Reifen in die Schwinge, ist genügend Freigang zu den Schwingenarmen und zur Kette? Streift der Reifen bei Volleinfederung womöglich z.B. am Auspufftopf?
3. Der Prüfer wird ne sehr ausgiebige Probefahrt machen (müssen), bei der er checkt, ob sich das Fahrverhalten womöglich negativ ändert. Mit dem größeren Hinterrad steht die Maschine etwas steiler, wird tendenziell damit agiler, lenkt leichter ein, aber der Geradeauslauf wird nervöser. Ob das im spürbaren und praktisch verantwortbaren Bereich liegt, muss der Prüfer bewerten, wenn er überhaupt so gut fahren kann, dass er sowas drauf hat.
Wir hatten früher bei uns in der Gegend einen TÜV-Prüfer, der auch Rennen gefahren hatte, sich sowas zugetraut hat und im Einzelfall eben dann auch Eintragungen in die Papiere vorgenommen hat, ohne dass eine generelle Herstellerfreigabe vorlag. Das ist halt Arbeit und erfordert Kompetenz. Viele Prüfer trauen sich leider ja schon gar nicht mehr zu fahren, wenn die Maschine kein ABS und keinen E-Starter hat …
Und noch ne Randbemerkung: Wo „130“ oder „140“ draufsteht, muss nicht unbedingt 130 oder 140 drin sein. Soll heißen: Tatsächliche Reifenbreiten hängen auch vom Reifenfabrikat bzw. dem speziellen Reifentyp ab. Letztes Jahr war ich mit ner TM beim TÜV. Der zulässige 150/70er Hinterreifen (Bridgestone S21) war auf der 4.50er Felge gemessene 158mm (!!) breit. Der 160er Mitas, der auf der Maschine montiert war, als ich sie gekauft hatte, musste runter, weil nicht zulässig. In Realität war der 150er Bridgestone aber breiter als der 160er Mitas …
Bei ner 125er, die Du mit 18 gleich wieder verkaufst, wäre mir der Aufwand zu groß - das ist aber alleine Deine Entscheidung. Viel Glück!