Die RR 125 Racing ist ein Sportmotorrad, welches die Zulassung nur zu dem Zweck hat, um auf genehmigungspflichtigen Enduroveranstaltungen bewegt werden zu können, welche im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden.
Unsere Händler sind gehalten, keine Kaufverträge abzuschliessen, die einen "normalen" Fahrbetrieb im Hintergrund vorsehen.
Andernfalls sind die Folgen sind absehbar:
Entdrosselung mit den üblichen Folgen, die hoffentlich nur juristischer Natur sind und ohne Schaden an Leib und Leben des Fahrers
Risiko erheblicher Schäden bei geringsten Wartungs- und Einstellungsfehlern. Ich sag nur: Bedüsung, Übersetzung, Wartungsplan. Ich formulier das mal diplomatisch und ausdrücklich ohne persönliche Wertung: Die Anfrage hier lässt Vermutungen in dieser Richtung durchaus zu.
In der Konsequenz endloser Ärger für den Händler, der Garantie- und Regressansprüche abarbeiten muss, die durch BETA nicht gedeckt sind aber ggf. aus der Gewährleistung des Kaufvertrages trotzdem erfüllt werden müssen.
Die Eltern finden, wennn sie denn motorradaffin sind, das auch nur so lange witzig, bis ernsthaft was passiert. Was mit knapp 40 PS in diesem Alter statistisch nicht völlig unwahrscheinlich ist. Dann hat der Spass ein Loch und sie wollen unser Blut sehen.
Diese Gemengelage ist übrigens dafür verantwortlich, dass
und Umfeld die 125er seit 3 Jahren ohne Zulassung angeboten und 2020 ganz aus dem Programm genommen haben.
Ich würde als sowohl als Kunde als auch als Händler so ein Projekt canceln.
@ Umschlu: Siehste, hier hätte jemand 8 k für ne 125er...
Frank