Mit der neuen Euro 4 Norm ist es ab 1. Januar 2017 grundsätzlich nicht mehr möglich Euro 3 Fahrzeuge erstmalig zuzulassen. Das ist nun in erster Linie eine Herausforderung für die Hersteller von Motorrädern. Diese müssen nicht nur neue Modelle für strengere Abgasregeln entwickeln, sondern auch On-Board-Diagnose Systeme implementieren sowie Aktivkohlefilter in die Tankentlüftung einbauen. Doch wie die Neuheiten-Flut auf der INTERMOT und der Messe in Mailand gezeigt hat, haben die Hersteller durch die Bank ihre Hausaufgaben gemacht.
Herausforderung für Händler
Bleibt eine Herausforderung für die Händler! Dort stehen zum Teil noch einige Fahrzeuge aus Euro-3 Baureihen auf Lager. Diese Motorräder müssten bis Jahresende eigentlich zugelassen werden, denn ansonsten droht diesen eine massive Entwertung. Denn danach wären sie nur noch über Einzelgenehmigungen zulassungsfähig.
Euro 3 Ausnahmeregeln zum Euro 4 Start
Doch leider bzw. zum Glück gibt es Ausnahmen welche in Deutschland und Österreich gänzlich unterschiedliche Auswirkungen haben. Die Hersteller dürfen für all ihre Typen welche in den letzten beiden Jahren am Markt angeboten wurden, jeweils bis zu 10% oder max. 100 Stück je Type bis zu 2 Jahre später zulassen. In Österreich hat man damit aufgrund der kleinen Marktgröße fast keine Probleme. Bei Honda Österreich zum Beispiel hat man das Problem aktiv behandelt und man hat nach noch nicht zugelassenen Fahrzeugen aus Euro 3 Reihen gesucht. Für diese Modelle wurden dann nach Rücksprache mit den Händlern die entsprechenden Fahrgestellnummern für die nächsten 2 Jahre aktiviert. In diesen 2 Jahren kann man das Fahrzeug also weiterhin problemlos zulassen. Eine ähnliche Vorgehensweise werden vermutlich auch andere Hersteller einschlagen.
Euro 3 Schnäppchen - Tageszulassung oder Ausnahmeregelung
Beim Kauf eines „Euro-3 Schnäppchens“ bekommt man als Kunde dann je nach Modell entweder eine Tageszulassung ODER eben eine noch nicht zugelassene neue Maschine mit einer Ausnahmeregelung mit Verlängerung der Zulassungsmöglichkeit bis Ende 2018.
Komplett problemlos ist das ganze Thema für all jene Motorräder, welche bereits irgendwann mal angemeldet waren. Hier gilt Bestandsschutz. Auch wenn diese Modell z.B. aufgrund einer längeren Pause 2016 nicht angemeldet waren, kann man diese 2017 erneut anmelden.
Probleme bei Sportenduros und Rennstreckenmotorrädern
Handlungsbedarf besteht bei Sportenduros und Rennstreckenumbauten. Hier sind zahlreiche Fahrzeuge in den Händen von Endkunden welche bisher noch nie zugelassen waren. Hat man die Absicht diese jemals wieder zuzulassen, dann muss man diese noch 2016 zulassen – grundsätzlich gesprochen. Theoretisch jedoch hätte der Importeur die Möglichkeit auch für Endkunden einzelne Fahrzeuge bis Ende 2018 zu verlängern. Aber einen Anspruch darauf hat man als Endkunde nicht.
Vorsicht beim Kauf von gebrauchten Motorrädern
Ab 2017 ist dann beim Kauf von gebrauchten Sportenduros und Rennstreckenumbauten Vorsicht angesagt. Vor allem beim Kauf von Privatpersonen. Man muss als Käufer genau darauf achten, ob das Fahrzeug bereits zugelassen war und sich diesen Umstand auch bestätigen lassen. Bei herkömmlichen Motorrädern welche immer auf der Straße bewegt worden sind, besteht aber auch hier kein Grund zur Panik – einmal zugelassen kann man das Fahrzeug auch als nachfolgender Besitzer problemlos anmelden, weiterverkaufen, wieder anmelden usw.
Für die meisten Endkunden hat das ganze Thema in erster Linie keine große Relevanz. Vor allem Händler mit einem großen Lager an Neufahrzeugen stehen nun jedoch für einer großen administrativen Herausforderung. Besteht eine kooperative und gut strukturierte Zusammenarbeit mit den jeweiligen Importeuren ist das Beantragen von Ausnahmen, Tageszulassungen usw. keine große Hürde. Bei unzuverlässigen oder wenig kooperativen Lieferanten jedoch hat man als Fachhändler nun stressige letzte Dezemberwochen vor sich.
Quelle:
www.1000ps.de/b...ine-zum-euro-4-start