Leute, dreht euer Kopfkino mal auf Halbgas und vergesst so Szenarien, an welchen Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen. Kann es durchaus mal geben, aber ist eher unwahrscheinlich.
Für uns ist es wichtig, dass die Garantie korrekt durch den Händler aktiviert wird, denn irgendwo muss es für Garantie oder Kulanz einen Anfang und auch ein Ende geben. Insofern würde ich zumindest auf die inhaltlich richtige Erstellung des Bons für die Auslieferungsinspektion durch den Händler bestehen. Die Garantie auf RR beträgt neuerdings (ab MY 2017) auch 6 Monate.
Und natürlich fahren wir auch selber und wissen, dass nicht alle Servicearbeiten vom Händler erledigt werden (können). Aber wer das heft intelligent liest, wird die Landmarken finden, die zur Erhaltung des Good Will unersetzlich sind. Ich kann nicht Goodwill für einen kippenden Kolben nach 160 Stunden fordern, wenn dieser bei 90 Std. laut Handbuch zum Wechsel angestanden hat -ist aber so tatsächlich schon passiert.
Und natürlich kennen wir 99% der Details, an welchen es potentiell eckt und dann werden wir uns ganz bestimmt nicht auf formale Kriterien zurückziehen nur um ablehnen zu können. Das wäre nur Phase, wenn wir den festen Eindruck hätten, dass wir mit der Anfrage ver
würden.
Macht euch nicht zu viele Gedanken, wartet die Böcke reell und alles ist gut....
Frank