Fenne schrieb:
Hi,
Die Zulassungstelle GM hat mir folgenden Weg genannt:
Der TÜV soll anhand des Fz.-alters ein fiktives Erstzulassungsdatum bescheinigen.
Das wäre dann der 01.07. im Herstellungsjahr.
TÜV Waldbröl hat das Verfahren bestätigt.
Wurde mit meinem M72 Gespann auch so gemacht.
2018 habe ich eine 2012er Ducati in den USA gekauft und in D (Landkreis Karlsruhe) zugelassen. Bei der Zulassung war ein Drama, dass die Zulassungsstelle das exakte Erstzulassungsdatum wollte und das in den amerikanischen Papieren nicht dokumentiert war. Früher wurde dann vom TÜV das EZ-Jahr "geschätzt" und in der Regel auf den 01.07. des entsprechenden Jahres datiert. Das dürfen die Zulassungsstellen angeblich so nicht mehr akzeptieren, sie bestehen auf ein exaktes Datum. Der TÜV macht dazu daher auch nichts mehr.
Ich habe mir daraufhin von meinem ortsansässigen Ducati-Händler anhand der VIN eine Kopie aus dem Ducati-Garantiesystem ausdrucken, abstempeln und unterschreiben lassen. Der deutsche Händler konnte das einsehen, auch für ein Fahrzeug das im Ausland erstzugelassen worden war. In dem Garantiesystem wird beim ersten Werkstattkontakt nach dem Verkauf das EZ-Datum hinterlegt, weil ab da die Werksgarantie anfängt zu laufen. Die Zulassungsstelle hat das als "Dokument" akzeptiert.
Dass die Zulassungsstelle bei Euch noch das alte "Schätzverfahren" akzeptiert, wundert mich sehr.
Allerdings dürfte es ein Riesenglück sein, wenn Beta für ein derart altes Fahrzeug noch Unterlagen archiviert hätte ...