umschlu schrieb:
admin schrieb:
Die Beifahrergriffe haben wir auch bei den früheren Alps immer gerne abgebaut. Sind ja sowieso immer nur solo damit unterwegs...
Ich finde, bei solch einer Empfehlung sollte man wenigstens darauf hinweisen, dass die Zweipersonenzulassung damit erlischt und es notwendig wird eine Einpersonenzulassung eintragen zu lassen...
Der
spricht keine Empfehlungen aus, wenn er mit seinen "Trockenübungen" an der neuen Alp bspw. die Spiegel, das Cockpit, den Kennzeichenhalter und die Beifahrergriffe demontiert. Er zeigt damit lediglich wie ihm die neue Alp wahrscheinlich noch besser gefalllen könnte.
Für viel Verbotenes und Vorgeschriebenes gibt es die
StVZO. Die Beifahrergriffe betreffend kann man das hier nachlesen:
§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen...
Streng genommen verstehe ich in der Zulassungs-Ordnung, dass alles, was zur Beifahrerbeförderung angedacht ist, im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich montiert sein muss.
Obwohl..., wenn dort im Absatz 2 steht: "Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.", ist für mich doch nicht ganz klar, ob ich nicht ohne Beifahrerrasten fahren darf, wenn ich ohne Beifahrer unterwegs bin...
...und deswegen habe ich sie gleich mal abgebaut:
Das Original:
Die Fälschung:
...und zusätzlich die Felgenränder schwarz beklebt.
Lasst uns in diesem Thema keine Diskussion um Rechtsfragen führen. Wer das möchte, kann ein eigenes Thema aufmachen.