Mikka schrieb:
Servus Priorphilip,
Du hast in Deiner Frage folgende Kleinigkeit mit drin:
Ich erwäge derzeit den Erwerb eines nicht zulassungsfähigen Sporttrialers (keine Papiere / kein StVO)
Und genau darauf zielten meine beiden Post´s.
Wenn Du eh schon vor hast mit einem Fahrzeug ohne Zulassung in der freien Wildbahn unterwegs zu sein, dann spielt das ganze Tüv-Geraffel doch eh keine Rolle mehr???? Wenns dich so erwischen dann brauchst Du dir über den Führerschein für die nächste Zeit keine Gedanken mehr machen.
Hast in deinem Post nicht einen Widerspruch? Fahre ich abseits der StVO (freie Wildbahn) ohne zugelassenem Fahrzeug ist das erstmal kein Problem. zB Vereinsgelände oder Acker vom Bauern. Wenn mich in einem nicht öffentlich zugänglichem Steinbruch zB erwischt werde dann bin ich genauso dran wie du mit zugelassenem Fahrzeug. Aber hier gehts dann um unbefugtes Betreten & Co und nicht um Verkehrsrecht.
Das war meine Behauptung. Ich habe nie gesagt das ich im öffentlichen Strassenverkehr unterwegs sein möchte, das ich in dem Fall meine Pappe los wär ist klar.
Wenn ich hier falsch liege, ok.
Mikka schrieb:
Viel Spaß mit dem Trialer
Nö, ich hab mich jetzt doch auf zugelassene Trialer festgelegt.
Also:
Alles gut.