Die Fantas hatten schon vor 10 Jahren Recht und ich sag es gleich: Diese Situationsanalyse wird in der Nachbetrachtung vermutlich einige Fehler enthalten. Der Grund hierfür ist, dass zwischen den Akteuren EU, deren Ländern und den beteiligten Verbänden so kurz vor Einführung immer noch Dissens darüber herrscht, wie die beiden neuen EURO 4 Teilregeln, die ab 01.01. 2016 auch für EURO 3 – Fahrzeuge gelten sollen, umgesetzt werden und vor allen Dingen, wie diese Umsetzung zu dokumentieren sei.
Fangen wir vorne an:
Ab dem 1. Januar 2016 gilt für neu zu homologierende (das ist das wichtige Stichwort!!) Fahrzeuge das Regelwerk EURO 4, vor allem mit niedrigeren Abgaswerten und vielen weiteren Verschlimmbesserungen für Motorräder.
Fahrzeuge, die vor dem Stichtag nach dem bisherigen Level EURO 3 homolgiert wurden, und das sind alle BETA-Modelle, dürfen noch bis 31.12.2016 zugelassen werden.
Jetzt kommt das Aber: Nach heutiger Interpretation der Texte müssen diese Fahrzeuge trotzdem bereits zwei EURO 4 – Kriterien erfüllen. Einmal ein Dauer-Fahrlicht, genannt AHO (automatic headlights on) und eine Ausdünstungsprüfung des Tanks FTP (fuel tank permeabilty)
Reden wir über die Technik:
AHO ist technisch leicht herzustellen, zum Beispiel durch Brücken oder Austausch des Schalters. Bei allen RR 50/125; Urban/ALP/M4 und einigen Sportenduros ist das bereits Serie.
Die Ausdünstungsprüfung der Tanks wurde in abgewandelter Form schon bei EURO 3 durchgeführt. Hier ist zu klären, wie die Resultate mit EURO 4 syncronisiert werden können. Im Bedarfsfall ist die Kohlekanister-Technik von den US-Modellen „RS“ bei uns schon vorhanden und eine gängige Komponente.
Also ist die Technik in überaus überschaubaren Rahmen kurzfristig beherrschbar, wo ist also das Problem:
Das Problem ist die Dokumentation, bzw. der Nachweis gegenüber der Zulassungsstelle darüber, dass das ab 01. Januar zur Zulassung anstehende Fahrzeug diese beiden Normen auch wirklich erfüllt. Und das ist nach heutigem Stand Ländersache. Ursprünglich war in der EG mal angedacht, dass
A) der Hersteller die Konformität einfach erklärt. Sozusagen ein BETA-Briefbogen mit dem entsprechenden Text. So wird das voraussichtlich in Italien funktionieren. Oder
B) man bei Zulassung sogar einfach annimmt, das Fahrzeug sei Konform. Diese beiden Varianten sind für Deutschland in der Zeit nach VW eher unwahrscheinlich bzw. nur dann wahrscheinlich, wenn die jeweilige Zulassungsstelle diese Kriterien in der eigenen Informationsflut erst gar nicht zur Kenntnis nimmt.
C) Kann man eine sogenannte Erweiterung der EG-ABE durchführen und an die bestehende Prüfung ein Protokoll anhängen, welches die Konformität nachweist und noch härter kann man
D) Eine völlige Neuprüfung (Revision) der beiden Komponenten Tank und Beleuchtung verlangen, die dann ebenfalls den Nachweis der Konformität bringen. Unser Mann in Brüssel sagt, dass das KBA nach dem VW-Trauma zu dieser Lösung tendiert. Der Industrieverband IVM verhandelt noch, hört man.
Bei den Lösungen C) und D) ist heisst das Problem ZEIT, da beide Varianten den Ablauf -eigentliche Prüfung-technische Dokumentation durch die Prüforganisation (TÜV)-schliessliche Zertifizierung durch das KBA- vorsehen. Man muss kein Kartenleger sein um mitzuschneiden, dass in maximal 16 Arbeitstagen von heute (5.12.) dieser Durchlauf nicht zu machen ist, da dies dann vermutlich viele Hersteller zeitgleich anstreben.
Da man im Moment nicht weiss, welche Nachweisvariante von A bis D in Deutschland zum tragen kommt, besteht zwar vermutlich kein Risiko, dass ein neu erworbenes EURO 3 Fahrzeug nicht mehr zugelassen wird, jedoch immer noch die Gefahr, dass dies nicht sofort zu Jahresbeginn erfolgen kann, da der unter Umständen erforderliche Nachweis noch durch das KBA bearbeitet wird und damit noch nicht zur Präsentation bei der Zulassungstelle vorliegt.
Welche Handlungsoptionen leiten sich für BETA-Fahrzeuge daraus ab:
Alle BETA-Fahrzeuge vor MY 2013, die noch nicht zugelassen sind, in diesem Jahr noch mit einer Tageszulassung versehen, da diese mit älteren Gutachten in den Verkehr gebracht wurden, für die möglicherweise keine Nachträge mehr gemacht werden. HIER BESTEHRT TATSÄCHLICH DAS RISIKO, DASS EINE ZULASSUNG SPÄTER NICHT MEHR MÖGLICH IST.
Alle EVO-Modelle, die bereits in Kundenhand sind und sowieso zur Zulassung anstünden ebenfalls in diesem Jahr zulassen. Begründung: Der Schalter im Kabelbaum EVO hat noch eine „Aus“ –Stellung. Umrüstung ist erforderlich und wird auch nachgetragen, braucht aber wie oben beschrieben Zeit. AUS HEUTIGER SICHT ZULASSUNG WEITERHIN MÖGLICH, UNTER UMSTÄNDEN MIT VERSPÄTUNG
Gleiches gilt für alle BETAs, die gleich nach der Jahreswende zur Zulassung vorgesehen waren, da sonst ggf. auf das Eintreffen der Dokumente gewartet werden muss. AUS HEUTIGER SICHT ZULASSUNG WEITERHIN MÖGLICH, UNTER UMSTÄNDEN MIT VERSPÄTUNG
Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden.
Frank