ulfl schrieb:
@Lümmel: Les mal #1
Ob es bei 50ern noch speziell andere Regelungen gibt weiß ich nicht, bei Motorrädern funktioniert es so:
Zum Zeitpunkt der ERSTzulassung muss die Maschine den aktuellen Regelungen (EURO 3,4,5,6,...) entsprechen. Beim Übergang zu einer neuen Version gibt es zeitlich begrenzt vielleicht Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen, aber irgendwann fällt der Vorhang und eine ERSTzulassung ist nicht mehr möglich.
Wenn die Maschine einmal zugelassen war (und sei es nur für eine eintägige "Tageszulassung"), ist eine erneute Anmeldung normal problemlos möglich (HU etc. braucht man natürlich auch).
Hallo ulfl,
Bei "Motorrädern" ist die Zulassung (beim Straßenverkehrsamt) ja hier im Forum ausführlich erläutert.
Schon klar.
Der Fragesteller hat aber eine RR
50. Also grundsätzlich jedes Jahr ab 1.3. neues Versicherungs kennzeichen kaufen, montieren, fahren, erledigt. Braucht auch
nicht alle 2 Jahre zum TÜV.
Daher meine Frage: Was meint er mit "freiwilliger Zulassung" ??