@
Wo du Recht hast da hast du Recht, mir war halt der Unterschied zwischen einer EG-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG
und der dazu passenden Datenbestätigung nicht klar. In meinem COC vom 03.10.2013 stehen auch genau die Daten aus deinem Post.
@racerbene
Dir ist aber schon klar das im COC auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer steht? Sie gilt daher nur für dieses Fahrzeug. Das ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der man mit einer passenden Kopie ja durchaus was anfangen kann.
Gruß
Werner