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THEMA: Spanngurte

Spanngurte 24 Jul 2013 15:43 #21

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Das mit der Kennzeichnung der Befestigungspunkte kannste vergessen(gilt nur für "neue" Fahrzeuge(Diagramme zur Befestigung und Lastverteilung sollten dort vorhanden sein), Hauptsache du benutzt zur Befestigung geeignete Ösen/Haken/Anker etc. und befestigst auch nicht zwei Gurte an einer Öse oder ähnliches, das Ladegut muss nur korrekt abgespannt und gesichert sein.!!!(Geprüfte/noch zugelassene,nicht beschädigte, vom Gewicht her geeignete Gurte an denen noch die Zettel dran und lesbar sind. (ACHTUNG DIE RATSCHEN HALTEN MEISTENS WENIGER ALS DIE GURTE).
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Spanngurte 24 Jul 2013 16:49 #22

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Das hier sagt wikipedia dazu:
Ladungssicherung :polizist: :tesse: :sir:
Was ist schon ein Tag ohne BetaBikes?
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Spanngurte 24 Jul 2013 18:11 #23

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Ja habe mich da auch erst jetzt mal so richitg eingearbeitet, finde es nur einen Witz das die Leute die die Gurte verkaufen nicht sagen, dass du die eh nicht nutzen darfst. Ich mein klar sonst verkaufen die die auch nicht aber vom Händler des Vertrauens erwarte ich sowas dann doch...

Gruß
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Spanngurte 24 Jul 2013 18:38 #24

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Da gebe ich dir vollkommen Recht,aber noch bedenklicher finde ich,das kein PKW Fahrschüler etwas zum Thema Ladungssicherung lernt.Jeder Berufskraftfahrer,also auch ich,muss spätestens alle 5 Jahre einen Kurs zu diesem Thema (und auch noch zu anderen Themen) besuchen und nachweisen,da könnte man doch mal ein oder zwei Stunden Theorie für die anderen Fahrzeugklassen in den normalen Unterricht mit einbauen.
Selbst bei Busfahrern wird das Thema Ladungssicherung immer wichtiger und das ist auch gut so.
G-String-Jones schrieb:
Ja habe mich da auch erst jetzt mal so richitg eingearbeitet, finde es nur einen Witz das die Leute die die Gurte verkaufen nicht sagen, dass du die eh nicht nutzen darfst. Ich mein klar sonst verkaufen die die auch nicht aber vom Händler des Vertrauens erwarte ich sowas dann doch...

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Spanngurte 24 Jul 2013 20:00 #25

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Da gebe ich die Recht finde es auch nen Wiitz das man die Normen und Verordnungen nicht einfach einsehen kann. Man muss iwas über 100€ für so eine Verordnung zahlen. Also wie soll ich als Normalbürger sowas rausfinden außer mich da ewig einzuarbeiten und Leuten hinterher zu telefonieren ist echt nen Witz.

Gruß
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Spanngurte 24 Jul 2013 20:25 #26

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Servus,
G-String-Jones schrieb:
finde es nur einen Witz das die Leute die die Gurte verkaufen nicht sagen, dass du die eh nicht nutzen darfst.

nun ja, zumindest rein theoretisch kann man mit Zurrgurten alles mögliche machen was nicht unbedingt Normen unterliegt, heißt ein guter Händler fragt nach der Verwendung und verkauft nur zulässige Artikel, ein schlechter fragt nicht, kriminell wird's wenn er etwas bewusst für einen Verwendungszweck anbietet/verkauft, was für diesen nicht zulässig ist.
Meine Automatik-Spanngurte sind lt. Anbieter-Website "Gefertigt nach DIN EN 12195-2", werde mal schauen ob da auch entsprechende Infos am Gurt zu finden sind.

BTW: Gelten die VDI Vorschriften denn auch für nicht gewerbliche Transporte? AFAIK gilt für uns Hobbytransporteure nur STVO/STVZO...
Wobei es natürlich kein Fehler ist, erprobten Normen zu folgen auch wenn man das qua Status nicht müsste...

CU,
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Spanngurte 24 Jul 2013 20:39 #27

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Das war bis dato auch immer meine Auffassung also das diese Norm Privatpersonen nicht betrifft aber dem ist nicht so. Die StVO macht da keinen Unterschied. Kannste im Paragraphen 22 nachlesen. Da steht das man entsprechend der anerkannten technischen Richtlinen sichern muss. Diese Richtlinen sind halt diese Din En Normen die sich damit befassen. Und nach denen darfste halt nur Spanngurte mit entsprechenden Kemmzeichnungen nutzen.

Die Gurte die ich verwende werden ja als Motorradtransportgurte beworben. Also für genau den Zweck für den ich die genutzt habe. Also finde ich es schon ne Frechheit so wie die angeboten werden. Gut in USA mag das erlaubt sein bei uns ist es auf jeden Fall verboten.

Gruß
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Spanngurte 24 Jul 2013 23:55 #28

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Hi,

den §22 hatte ich auch im Sinn, aber wo Du es sagt - daß dann DIN als verbindlich als "anerkannt" angesehen wird ist in der Tat plausibel.

Was den Verkäufer angeht, wenn der die Gurte als Motorradtransportgurte anbietet, aber nicht deutlich macht, dass die in D nicht legal nutzbar sind, stellt sich IMO ins Unrecht. Sicherlich könntest Du Wandlung durchsetzen, wenn es Dir den damit verbundenen Aufwand wert ist.

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Letzte Änderung: 25 Jul 2013 08:03 von sry.
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Spanngurte 25 Jul 2013 00:58 #29

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Irgendwie war ich im Laufe der Diskussion erst etwas verwirrt, warum zwei Zettel am Gurt sein sollen - Ihr meint das aber wohl bei zweiteiligen Gurte (die mit Haken). Ich verwende einteilige Gurte (in einer Schlaufe: "Umreifung") und da muß natürlich auch nur ein Zettel dranhängen.

Letztlich ist bei Kontrolle/Schaden halt doch immer der Benutzer für die Eignung der Gurte verantwortlich - egal was der Händler gesagt hat. @sry: Wenn dein Händler die Gurte mit DIN EN 12195-2 bewirbt, muß das meines Wissens zwingend am Gurt dranstehen, also wird da so ein Zettel auch dranhängen. Wenn das nicht am Gurt dransteht ist das ein klarer Mangel und ich würde die Teile zurückgeben (auch wenn schon verwendet).

Neulich beim Endurotraining hatte sich beim Nachbar trotz Stützkreuz der Haken seines Gurtes aus der Lasche am Anhänger gelöst und das Mopped ist bei langsamer Fahrt auf dem Hänger umgekippt. Der KTM hat es nicht geschadet aber der Hänger sah etwas verbogen aus. Sowas will ich nicht, daher bei mir keine Haken sondern immer Umreifung - Geschmackssache.

Interessanter finde ich eigentlich die Frage, welche Zugkraft der Gurt haben muß. Irgendwo im Netz hatte ich als Richtwert mal gelesen, daß der Gurt bei unserer typischer Verwendung "Niederzurren auf Hänger bzw. im Transporter" in etwa die daN Zahl haben sollte, die das Motorrad in kg hat - plus ein wenig Reserve (mehr schadet da natürlich nicht). Bei einer Alp 200 mit ~110kg würde also ein 150 daN Gurt prinzipiell locker ausreichen - sowas "dünnes" bekommt man als Ratschengurt aber eher nicht. Wenn ich auch mal meine R1200GS (~250kg) o.ä. transportieren möchte, nehme ich persönlich eher Gurte mit mindestens 400 daN (bzw. 800 daN in der Umreifung) und gut ist. Im Netz bekommt man solche 800 daN Gurte, 4St. für < 20 Euro, wenn man drauf achtet sogar mit dem richtigen DIN EN Zettel dran :-)


Wo wir jetzt eh schonmal beim Thema Zurrgurte sind, versuch ich mal ein ganz kurzes "How To Zurrgurte" um bei der nächsten Kontrolle keinen Ärger zu bekommen:

- Gurte nach DIN EN 12195-2 verwenden, muß am Gurt leserlich dranstehen (damit wohl kein Klemmschloss sondern nur Ratschengurte)
- keine kritischen Beschädigungen am Gurt
- Alter des Gurtes ist unkritisch
- Zugkraft 400 daN oder höher (s.o.)
- Gurte an scharfen (Blech-)Kanten schützen

Tip 1: An Scheuerstellen (z.B. scharfen Blechkanten) die Gurte unbedingt schützen, also dort einen Kantenschutz, dickes Stück Stoff, Feuerwehrschlauch o.ä. unterlegen.
Tip 2: Wenn man die Gurte eh nur für den Motorradtransport verwendet, sind diese meist zu lang - nervig beim verknoten. Einfach das überflüssige Ende mit Schere abschneiden und die Enden mit Feuerzeug abflammen, damit diese nicht ausfusseln.

Bitte bei Bedarf ergänzen/korrigieren. Das ist natürlich mein Stand der Erkenntnis und keine Rechtsberatung :-)
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Spanngurte 25 Jul 2013 08:27 #30

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Mein Händler hat die nicht mit Din Norm beworben aber die Gurte sind von KTM und werden dort als Motorradtransportgurte beworben. Ne Wandlung wird nach 5 Jahren wohl nicht mehr drin sein ;)
www.ktmschnellv...KEN-77512950000.html


Interessant finde ich an der Stelle auch, wie es mit solchen Systemen rechtlich aussieht: www.mototech.de/index.php?page=twinlox

Generell hätte ich interesse an sowas, wenn ich iwann mal meinen Pickup habe ;)

Gruß
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