Diese Firmen unterstützen unsere Beta-Fanseite mit ihrer Anzeige

Liqui Moly 150

 Enduro Experience Croatia 200

Cycle World

 moto adventures 18  Dr Dirt 2neu Liqui Moly 150
Das Forum für alle BetaFans auf BetaBikes.de
Schön, dass du da bist, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
Was habt Ihr tolles mit Eurer Beta erlebt?

THEMA: Was ist erlaubt in Flur und Wald ?

Re:Was ist erlaubt in Flur und Wald ? 19 Aug 2016 19:07 #11

  • DanyMC
  • DanyMCs Avatar
  • Offline
  • BetaBiker
  • RR300 Racing 23
  • Beiträge: 1690
  • Dank erhalten: 119
Festhalten darf dich mal niemand außer die Staatsgewalt
Ihr wollt mit uns diskutieren? Oben im Menupunkt "Mitmachen" anmelden und ab geht die Post...

Re:Was ist erlaubt in Flur und Wald ? 19 Aug 2016 22:33 #12

  • gerd langer
  • gerd langers Avatar
  • Offline
  • BetaBiker
  • Beiträge: 1304
  • Dank erhalten: 140
Das ist so nicht ganz richtig. Bei einer vorliegenden Straftat darf ich bis zum eintreffen der Polizei / Behörde den Täter festhalten. Auf meinem Grundstück sowieso. Inwieweit das natürlich auf einem moped Fahrer übertragen lässt stelle ich mal dahin. Aber aus Erfahrung hilft immer reden. Wurde schon angebrüllt, und nach ein paar Minuten habe ich mich mit Handschlag verabschiedet... Verständnis für beide Seiten ... und dann geht's .
Ihr wollt mit uns diskutieren? Oben im Menupunkt "Mitmachen" anmelden und ab geht die Post...

Re:Was ist erlaubt in Flur und Wald ? 19 Aug 2016 23:57 #13

  • greenflash79
  • greenflash79s Avatar
  • Offline
  • BetaBiker
  • Ich Liebe Power
  • Beiträge: 543
  • Dank erhalten: 29
Meine Kumpel wurden schon mal vom Oberförster angehalten und ihn wurde 10,- geboten, wenn einer mit seiner Enduro den Baum Hochfährt. ;-)
Ein Kumpel und ich haben mit den Mopeds auch schon mal bei diesen Förster Angehalten und etwas geredet, er sagte uns nur einen Wald, wo wir gerade jetzt wegen Jagt nicht hin sollten. ;-)
Neulich hielt er uns Sauer an und fragte "ob der Suzuki Fahrer zu uns gehöre, er hat auf ihn zugehalten und beim fahren nach ihn Getreten". Der Vollidiot gehörte nicht zu uns und ist und auch nicht bekannt, aber solche Leute verderben einen das Unbeschwerte fahren.
Unser Oberförster warnte uns aber vor den "Schreibtischförstern mit Schlips", wenn die ihren Schreibtisch mal Verlassen, dann suchen sie gerne über Gesetzgebungen ihren persönlichen Streit gegen alle.
MfG
Dirk
Ihr wollt mit uns diskutieren? Oben im Menupunkt "Mitmachen" anmelden und ab geht die Post...

Re:Was ist erlaubt in Flur und Wald ? 21 Aug 2016 15:35 #14

  • Micha_D
  • Micha_Ds Avatar
  • Offline
  • BetaBiker
  • Lebe jetzt!
  • Beiträge: 573
  • Dank erhalten: 52
... und wie öffentlich oder privat ist so ein Weg, an dem man das Schild ".. nur Forst und Landwirtschaft" übersieht? Was ist die Konsequenz in NRW, angenommen, das Kennzeichen wurde notiert, gibt´s da Erfahrungen? Wenn der Weg in einem Naturschutzgebiet verläuft, ändert das was, solange dieser nicht verlassen wurde? (Denke, in einem Naturschutzgebiet gibt´s beim Verlassen der Wege auf jeden Fall mehr Ärger als benötigt und noch mehr interessierte Parteien wie sonst wo, das muss nicht diskutiert werden...)
Gruß

Micha_D

Beta EVO 300 2T ´18 + EVO 250 2T ´20
EX: Alp 200 `13, EVO 300 4T ´17 und XTrainer 300 ´16
Ihr wollt mit uns diskutieren? Oben im Menupunkt "Mitmachen" anmelden und ab geht die Post...

Was ist erlaubt in Flur und Wald ? 21 Aug 2016 16:48 #15

  • Sprotte
  • Sprottes Avatar
  • Offline
  • BetaBiker
  • Beiträge: 583
  • Dank erhalten: 99
Wenn du auf dem Weg bleibst, ist das ne normale Ordnungswidrigkeit, teurer ist das grüne Schild " Waldweg gesperrt" generell fahre ich in sowas nur mit abgedeckten Kennzeichen rein , wollte mir nochmal einen Überzieher nähen lassen, so wie ein Spannbettlaken in 18x20....
Ich hab aber auch sonst noch nie Ärger bekommen, fahre aber auch nie abseits von Wegen, halte an für Reiter und versuche leise zu sein...

Zu Anfang wurde nach den Tour Anbietern gefragt , im Auto hab das bisher nur so erlebt , das passende Genehmigungen vorhanden waren oder auf Privat Gelände gefahren wurde.

Bei einer Moped Tour in Mcpom wurde einfach drauf los gefahren, frei nach dem Motto, " wo kein Kläger, da kein Richter " , ich alleine wäre die meisten Strecken nie gefahren. ..
Ihr wollt mit uns diskutieren? Oben im Menupunkt "Mitmachen" anmelden und ab geht die Post...

Was ist erlaubt in Flur und Wald ? 27 Aug 2016 08:07 #16

  • Jolly
  • Jollys Avatar
  • Offline
  • Durchstarter
  • Beiträge: 73
  • Dank erhalten: 3
Sprotte schrieb:
Bei einer Moped Tour in Mcpom wurde einfach drauf los gefahren, frei nach dem Motto, " wo kein Kläger, da kein Richter " , ich alleine wäre die meisten Strecken nie gefahren. ..
Ging mir auch so. Teils erlaubte Ordsverbindungen aberzum teil auch Militärgeläne oder Singeltrails quer durch den Wald. "Vorher Licht ausmachen damit wir nicht Kilometerweit gesehen werden". Aber der Gruppenzwang zieht einen mit.

Ansonsten vorher mal in das jeweilige Waldgesetz des Landes gucken. Verbotsschilder und Schranken respektieren.
Ihr wollt mit uns diskutieren? Oben im Menupunkt "Mitmachen" anmelden und ab geht die Post...

Re:Was ist erlaubt in Flur und Wald ? 01 Sep 2016 19:30 #17

  • prophet
  • prophets Avatar
  • Offline
  • Draufgänger
  • Beiträge: 155
  • Dank erhalten: 24
gerd langer schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig. Bei einer vorliegenden Straftat darf ich bis zum eintreffen der Polizei / Behörde den Täter festhalten. Auf meinem Grundstück sowieso.

Falsch!
Bei einer vorliegenden Straftat darf der Täter nur festgehalten werden wenn Gefahr in Verzug (Fluchtgefahr und somit Verdunklungsgefahr) besteht.
Wenn er sich ausweisen kann und einen festen Wohnsitz in seinem Dokument hat, dann musst du ihn auch dann gehen lassen.

Auch auf deinem Grund...
Ihr wollt mit uns diskutieren? Oben im Menupunkt "Mitmachen" anmelden und ab geht die Post...

Re:Was ist erlaubt in Flur und Wald ? 01 Sep 2016 19:48 #18

  • gsrobert
  • gsroberts Avatar
  • Offline
  • Durchstarter
  • Beiträge: 72
  • Dank erhalten: 5
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 127 Vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

jeder darf jeden strauchdieb festhalten wenn dieser versucht sich zu verdrücken. :polizist:

Identitätsfeststellung und Wohnsitz braucht es sicher nicht.
wenn das nicht gerade deine Frau ist wird es sicher schwierig nach dem Ausweis zu fragen und den festen Wohnsitz herauszufinden :tesse:
Ihr wollt mit uns diskutieren? Oben im Menupunkt "Mitmachen" anmelden und ab geht die Post...

Was ist erlaubt in Flur und Wald ? 02 Sep 2016 17:05 #19

  • prophet
  • prophets Avatar
  • Offline
  • Draufgänger
  • Beiträge: 155
  • Dank erhalten: 24
Er kann sich ja ruhig verdrücken, da du seinen Wohnsitz aus den Papieren entnehmen kannst und somit keine Flucht-/Verdunklungsgefahr mehr besteht. So jedenfalls die Rechtslage.

Unter anderem aus Diesem Gund hat auch jeder in Deutschland einen gültigen Lichtbildausweis mitzuführen!
Letzte Änderung: 02 Sep 2016 17:06 von prophet.
Ihr wollt mit uns diskutieren? Oben im Menupunkt "Mitmachen" anmelden und ab geht die Post...

Was ist erlaubt in Flur und Wald ? 02 Sep 2016 19:06 #20

  • ulfl
  • ulfls Avatar
  • Offline
  • BetaBiker
  • Alp 200, Alp 4.0
  • Beiträge: 1383
  • Dank erhalten: 303
Das ist ein häufiger Irrtum!

Man muss in D nur im Besitz eines solchen Dokumentes sein. Das Mitführen ist hierzulande aber NICHT Pflicht.
Ihr wollt mit uns diskutieren? Oben im Menupunkt "Mitmachen" anmelden und ab geht die Post...

 

Diese Firmen unterstützen unsere Beta-Fanseite mit ihrer Anzeige

mdesign mm F

Cycle World

Dr Dirt 2neu

LIQUI MOLY Logo 180

 
LIQUI MOLY Logo 180

g edv

OasiVerde Logo 18 Cycle World

Hier ist Platz für

ein weiteres

Logo

Ladezeit der Seite: 0.127 Sekunden
   
   
© 2024 - www.BetaBikes.de - Der Treffpunkt der Betafans

Cookie Hinweis: Ich weiß, es nervt ein bisschen, aber ich bin verpflichtet diesen Hinweis einzublenden und eure Zustimmung einzuholen. BetaBikes.de verwendet Cookies zur Optimierung der Inhalte. Erfasste Informationen werden ausschließlich zur Optimierung der Inhalte verwendet, ich muss ja wissen, was euch interessiert und was nicht. Insbesondere erfolgt keinerlei Werbung auf Basis verwendeter Cookies. Weitere Informationen finden ihr im Impressum und in der Datenschutzerklärung. Mit Klick auf den OK-Schalter stimmt ihr der Verwendung von Cookies zu. HINWEIS: Mitglieder auf BetaBikes.de müssen die Cookiemeldung akzeptieren, um sich im Forum anmelden zu können. Euer admin Datenschutzerklärung