Martin Kemmeter schrieb:
Und in der Yuccapalme sitzt eine Spinne… hat sich mal einer die Mühe gemacht, das mit der angeblichen Verordnung bzgl. eines Krümmungsgrads in der entsprechenden EU-Verordnung nachzulesen? Nein? Na also, da steht nämlich auch nichts davon. Das heißt nicht, dass ich deshalb die EU-Bürokratie für komplett sinnvoll halte, aber dieses unüberprüfte Verbreiten angeblicher Fakten sollten wir doch lassen. Wir sehen doch, wohin das führt.
Entschuldigung für meinen unpräzisen Kommentar. Hier nun die tatsächliche EU-Banane:
Die Bananenverordnung der EU wurde als „Verordnung (EG) Nr. 2257/94 der Kommission vom 16. September 1994 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Bananen“ veröffentlicht und findet seit dem 1. Januar 1995 Anwendung. Sie besagt unter anderem, dass Bananen, die in die EU importiert, sowie innerhalb der EU produziert werden eine Länge von mindestens 14 Zentimetern und eine Dicke von mindestens 27 Millimetern besitzen müssen. Ein Krümmungsgrad für Bananen wird hier jedoch – entgegen vieler Behauptungen – nicht festgelegt.