@ rumag:
"Und, was willst du damit sagen? In den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Sprich der Händler muss dem Verkäufer beweisen das er den vermeintlichen Schaden verursacht hat.
Wobei ich bei einem 8 Monate alten Fahrzeug keinerlei Diskussionen mit dem Händler oder Hersteller will, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Manipulation am Fahrzeug vorliegt."
Diese Interpretation ist inhaltlich falsch! Im Zuge der Gewährleistung -und nur über den Kostrukt habe ich gesprochen- muss der Verkäufer nachweisen, dass der Fehler BEIM ÜBERGANG DER GEFAHR (und das ist gewöhnlich der Auslieferungstag) NICHT BESTANDEN HAT! Dieser Nachweis erschliesst sich bereits über die Textbeiträge des Themenstarters. Das ist einfach so. Mehr habe ich nicht gesagt und mehr kann ich auch nicht sagen, da ich keinen Zugang zu den Records über diese Vorgänge habe.
Der Entscheider ob Werksgarantie ja oder nein ist hier Forumsmitglied. Er wäre hier mal zu einem Kommentar gefordert, wir kennen bis jetzt ja nur die andere Seite.
Frank