E-Nr. ist immer Vorraussetzung.
Dann mußt du sie nur noch den Vorschriften entsprechend montieren, wenn du jeglicher "Gefahr"
und TÜV aus dem Wege gehen willst.
Auszugsweise habe ich aus der STVZO und EU-Richtlinien zitiert.
Die Original Texte sind kilometerlang.
Ich habe z.B. die angeblich kleinsten Blinker der Welt mit E-Nr. (Bullet Atto von Kellermann) an meine DUC
montiert. Bei einer
Kontrolle kein erhöhter Blutdruck. War ja alles i.O. Dachte ich.
Blinker wurden nicht beanstandet, aber die Abstände von Blinker zu Blinker. Und zwar vorne und hinten.
30 Euronen
Zum Glück keine Mängelkarte bekommen zwecks Vorführung des abgestellten Mangels. Fahre so auch zum Tüv.
FAZIT:
Wegen Rückspiegel würd ich mir gar kein Kopf machen, wenn E-Nr. vorhanden.
Sind doch Ruck Zuck wieder auf Original zurück gebaut.