cruzcampo schrieb:
...er steht im widerspruch zu dem , was admin aus dem regelwerk herausgelesen hat...
Der
bleibt bei dem Verständnis aus seinem Beitrag #12.
Ich habe dort die offiziellen Veröffentlichungen des Kraftfahrt-Bundeamtes zitiert. Wenn ihr euch die Mühe macht, und die im Beitrag #12 verlinkte Quelle an den im meinem Beitrag zitierten Stellen heraussucht, könnt ihr euch eine eigene Meinung bilden.
Ich weiß, dass mehrere mit diesem Thema beschäftigte aus der Fachbranche mein Puzzlespiel (Beitrag #12) nicht kennen und deswegen ein anderes Meinungsbild veröffentlichen. Das ändert für mich nichts daran, dass in den offiziellen Unterlagen des KBA steht: Fahrzeuge, die die in meinem Beitrg #12
genannten Bedingungen erfüllen, sind
ohne Ausnahme bis zum 31.12.2024 erstzulassungsfähig. Bei vermuteten Problemen nach dem 31.12.2020 hätte ich die Unterlage vom KBA beim Gang zur Zulassungsstelle dabei.
So, ihr seid wieder dran...