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THEMA: Strafe Leistungskrümmer

Strafe Leistungskrümmer 26 Feb 2020 17:39 #1

  • Sören Ubl
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:brumm: :acht:
Guten Mittag,
kennt sich hier vllt jmd. mit der Gesetzeslage aus und kann mir sagen was man höchstens bezahlen muss,
wenn man ohne db-killer oder mit einem Leistungskrümmer fährt welcher die max. Leistung eines A1 Führerschein überschreitet.

Kann es dann passieren das das komplette Mottorad still gelegt wird oder zahlt man eine Strafe und muss diesen Fehler beheben?

Was wäre so die höchst Strafe an Geld?

Mfg Sören
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Strafe Leistungskrümmer 26 Feb 2020 17:47 #2

  • Onkel Fester
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mit etwas Mühe, Elan und Geschick kannst Du dir das im Einzelnen von Tante Google erzählen lassen. Musst halt noch zusammenrechnen.
auf die Schnelle fällt mir folgendes ein:
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, ohne gültige Haftpflichtversicherung, ohne Zulassung, evtl. noch Steuerbetrug. Wenns dumm läuft wird die Karre sicher gestellt, dann kommt der Rückbau evtl. noch dazu und die entsprechenden Gutachten/Tüv
.... geht doch ....


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Folgende Benutzer bedankten sich: Sören Ubl

Strafe Leistungskrümmer 26 Feb 2020 18:17 #3

  • Sören Ubl
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Vielen Dank ich mach mich dann mal auf die Suche <3
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Strafe Leistungskrümmer 26 Feb 2020 19:06 #4

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Das gravierendste dürfte das Fahren ohne Fahrerlaubnis sein. Plus mögliche Schwierigkeiten, die die Fahrerlaubnisbehörde machen kann. Die Zulassung und Versicherung bestehen ja zunächst einmal. Im Schadensfall kann die Versicherung natürlich trotzdem Ärger machen. Ansonsten geht's um Erlöschen der Betriebserlaubnis. Mit einer Sicherstellung zum Zweck der Begutachtung musst du rechnen. Nach meinem Eindruck wird auch mehr kontrolliert und wer laut unterwegs ist, passt in die Zielgruppe
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Strafe Leistungskrümmer 26 Feb 2020 20:57 #5

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Egal was du im Falle eines Falles "bezahlen" mußt. :taler:

Denke das wird dein kleinstes Problem sein.

Fahren ohne Führerschein, Erlöschen der BE, evtl. Unfall. :kopf: hohes R I S I K O !!!

Muss aber jeder selbst wissen, ob ein paar km/h mehr das wert ist.
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Strafe Leistungskrümmer 26 Feb 2020 21:01 #6

  • cruzcampo
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im raum nrw habe ich unlängst mitbekommen, dass die rennleitung die
fahrzeuge (meist autos) einkassiert und dann als beweismittel wg.
straftatbestand einbehält. das auslösen vor der verhandlung wird damit
unmöglich, der zeitraum der verwahrung richtig lang.

(man möge mir bitte nachsehen, dass ich das nicht komplett belegen oder
begründen kann, ich bin kein advokat).

also, ohne jetzt hier das horrorszenario heraufzubeschwören, aber das kann
wenns ganz dumm läuft übelst teuer werden.
My bike is BETA than yours!

Gruss Cruz
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Strafe Leistungskrümmer 26 Feb 2020 21:15 #7

  • halpgas
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Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis? Ich würde mal behaupten, dass das durch eine Leistungsmessung zu belegen ist.

Eckdaten des Führerscheins A1:
max. 125cc, max. 11kw, max. 0,1kw/kg

Wenn das Leistungstuning nicht sonderlich erfolgreich war, ist möglicherweise noch alles im Rahmen.

Aber teuer kann die Sache dennoch werden.

Deshalb, möglichst nicht auffallen. Db-Killer rein, in der Stadt langsam fahren, Wheelies unterdrücken. Spaß da haben, wo es keiner sieht :knips:
Was ist schon ein Tag ohne BetaBikes?
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