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THEMA: RR125 2T als Leichtkraftrad zulassungsfähig?

RR125 2T als Leichtkraftrad zulassungsfähig? 29 Jul 2021 19:13 #1

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Ich blick' bei diesen ganzen neuen Fahrzeug- und Führerscheinklassen nicht durch (naja, ich weiß... ganz neu sind die auch nicht mehr), deswegen muss ich fragen:

Ist die Beta RR 125 2T als Leichtkraftrad (L3E-A1) zulassungsfähig?

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht um die Frage, ob sie *zulassungsfähig* ist, sondern um die Frage, ob sie *als Leichtkraftrad* zulassungsfähig ist.

Danke fürs Aufschlauen und viele Grüße,
Dominik
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RR125 2T als Leichtkraftrad zulassungsfähig? 29 Jul 2021 20:45 #2

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Als die 125er 2T neu auf den Markt kam hat BETA sogar dafür geworben, das es für 16 Jährige zulassungsfähig ist.
Inzwischen hat sich die Meinung wohl geändert und die BETA Händler sollen von einem Straßenbetrieb abraten. Das Ganze wird jetzt aber von BETA schlecht bis gar nicht öffentlich kommuniziert. Ich blicke da auch nicht mehr durch, ob es noch möglich ist als Leichtkraftrad zuzulassen.
BETA, in Italien gebaut und in Deutschland geklaut.
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RR125 2T als Leichtkraftrad zulassungsfähig? 29 Jul 2021 21:39 #3

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Danke schon mal für die Antwort! Es geht mir gar nicht darum, mit dem Ding wirklich auf der Straße zu fahren. Ich denke nur über einen Nachfolger von Sohnemanns SX 85 nach. Das wird vermutlich eine 125er.

Und da wäre es natürlich von Vorteil, wenn die zumindest auf dem Papier zugelassen ist (und er einen Führerschein dafür hat). Dann könnte man halt nicht nur auf der Strecke fahren, sondern auch mal gemeinsam an Veranstaltungen wie Krka Raid oder so ähnlich teilnehmen.
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RR125 2T als Leichtkraftrad zulassungsfähig? 29 Jul 2021 23:34 #4

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Ich hatte mal aus Interesse bei meinem Händler gefragt weil ne 2-Takter schon was feines ist aber aufgrund meiner KM Leistung leider nicht wirklich machbar.
Der meinte es sei problemlos möglich.
Ich muss aber anmerken das ich in Österreich wohne und es sein kann das sich das mit Euro 5 geändert hat.

Ilja
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RR125 2T als Leichtkraftrad zulassungsfähig? 30 Jul 2021 10:29 #5

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Sorry, Umschlu, das ist mal wieder kompletter Tinnef.

BETA hat nie mit der LKR-Zulassungsfähigkeit der 125 2T geworben! Wir haben von Tag 1 an unseren Händlern dringend empfohlen, solche Fahrzeuge nicht für die Alltagsnutzung zu verkaufen, sondern an handverlesene Kunden mit Sportambitionen.

Formal ist die 125 2T immer noch ein Leichtkraftrad der Kategorie L3e-A1E. In der Realität ist das Fahrzeug als daily ride völlig ungeeignet und da hat der Händler Kuehleperson auch ganz richtig beraten. Die Gründe dafür sind vielfältig:

- Keine 2-Jahresgarantie
- gedrosselter 2T ist nicht alltagstauglich
- offener 2T ist hochgradig illegal
- Supermoto-Räder nicht mehr eintragungsgsfähig
- komplette Motorenrevision alle 2.700 Kilometer
- Einsitzer
- weder CBS noch ABS
- Bedüsung temperaturanfällig

Genau wie hier jedem Quereinsteiger abgeraten wird, mit ner 300er 2T auf der Strasse zu fahren ist bei der 125er eigentlich noch mehr Ärger vorhersehbar und auch der Händler ist gut beraten, solche Deals nicht zu machen. Wer fast das Doppelte für die 125er vom Filius ausgeben kann, kennt auch nen Anwalt.Und wird die Liste oben gar nicht verstehen, sondern die gleichen Ansprüche stellen wie an die Werkstatt von BMW oder Benz.Und wenn es schief geht mit entdrosselten 35 PS plus, will er das Haus und die Rente des Verkäufers.

Diese Fahrzeuge sollten und müssen echten Motorsportlern vorbehalten sein. Ich hab als Bub auch immer an der Speisekarte hinten runtergelesen, wenn Oma spendiert hat. Aber diese Strategie hier anzuwenden, führt zu dauerhafter Unzufriedenheit auf allen Seiten.

Die neue 125 4T im Euro5-Trimm geht tiptop und hat alle diese Nachteile nicht.

Frank
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RR125 2T als Leichtkraftrad zulassungsfähig? 30 Jul 2021 11:20 #6

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Redcat schrieb:
Sorry, Umschlu, das ist mal wieder kompletter Tinnef.

BETA hat nie mit der LKR-Zulassungsfähigkeit der 125 2T geworben! Wir haben von Tag 1 an unseren Händlern dringend empfohlen, solche Fahrzeuge nicht für die Alltagsnutzung zu verkaufen, sondern an handverlesene Kunden mit Sportambitionen.

Formal ist die 125 2T immer noch ein Leichtkraftrad der Kategorie L3e-A1E. In der Realität ist das Fahrzeug als daily ride völlig ungeeignet und da hat der Händler Kuehleperson auch ganz richtig beraten. Die Gründe dafür sind vielfältig:

- Keine 2-Jahresgarantie
- gedrosselter 2T ist nicht alltagstauglich
- offener 2T ist hochgradig illegal
- Supermoto-Räder nicht mehr eintragungsgsfähig
- komplette Motorenrevision alle 2.700 Kilometer
- Einsitzer
- weder CBS noch ABS
- Bedüsung temperaturanfällig

Genau wie hier jedem Quereinsteiger abgeraten wird, mit ner 300er 2T auf der Strasse zu fahren ist bei der 125er eigentlich noch mehr Ärger vorhersehbar und auch der Händler ist gut beraten, solche Deals nicht zu machen. Wer fast das Doppelte für die 125er vom Filius ausgeben kann, kennt auch nen Anwalt.Und wird die Liste oben gar nicht verstehen, sondern die gleichen Ansprüche stellen wie an die Werkstatt von BMW oder Benz.Und wenn es schief geht mit entdrosselten 35 PS plus, will er das Haus und die Rente des Verkäufers.

Diese Fahrzeuge sollten und müssen echten Motorsportlern vorbehalten sein. Ich hab als Bub auch immer an der Speisekarte hinten runtergelesen, wenn Oma spendiert hat. Aber diese Strategie hier anzuwenden, führt zu dauerhafter Unzufriedenheit auf allen Seiten.

Die neue 125 4T im Euro5-Trimm geht tiptop und hat alle diese Nachteile nicht.

Frank

Tor ! :knips:
BETA, in Italien gebaut und in Deutschland geklaut.
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RR125 2T als Leichtkraftrad zulassungsfähig? 30 Jul 2021 19:15 #7

  • DominikXT
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Damit ist meine Frage eigentlich beantwortet. Danke! :knips:
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