Mofafahren ist für viele der Einstieg in die motorisierte Zweiradwelt. Bekanntermaßen müssen die meist 15-jährigen damit leben, dass Mofas maximal 25 km/h schnell sind und das man nur alleine (solo) damit fahren darf, aber...
Letzteres muss nicht sein. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurde im Dezember 2016 geändert. Seitdem müssen Mofas nicht mehr einsitzig sein. Wer ein zum Mofa gedrosseltes Fahrzeug fährt, das grundsätzlich für zwei Personen homologiert ist, darf also jetzt Freund oder Freundin mit ins Schwimmad nehmen.
Nachzulesen
hier im Artikel 1, §4 Absatz 1 der FeV.
Habt ihr das gewusst?
Fahrer und Fahrerinnen, die mit einer zum Mofa gedrosselten Beta RR50 unterwegs sind, wird´s freuen.