admin schrieb:
Lupo1 schrieb:
Ist warmlaufen lassen wirklich verboten?...
StVO, Paragrafen 30, Absatz 1: »Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.«
Dazu zählt auch das Warmlaufenlassen von Motorradmotoren (
natürlich auch.).
Hallo Admin, wie immer bei Gesetzen ist da interpretationsspielraum:
Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren
unnötig laufen zu lassen, und was unnötig ist,ist nicht definiert
.... und wenn es notwendig ist, ist es erlaubt !
und die Diskussion würde ich gerne mit der Rennleitung mal führen