Hallo Alle,
hatten wir hier schon öfter mal, dass für die älteren ALP keine Plakette erteilt wurde, weil angeblich die Abgasmessung im Stand (viel) zu hohe Werte brachte. Da eine serienmässige, gut gewartete und gut eingestellte ALP eigentlich immer innerhalb der
richtigen Limits liegen sollte, liegt das Problem im Tagesgeschäft bei einem falschen Ansatz der Grenzwerte durch den Sachverständigen.
Die ALP haben in jedem Fall einen Vergaser und je nach Baujahr einen U-Kat oder auch keinen. Der Ansatz des Grenzwertes für Einspritzung, G-Kat und Lambdasonde führt naturgemäss zu einer vielfachemn Überschreitung dieses Werts und das Fahrzeug kann nicht auf dieses Level herunterkorrigiert werden.
Die Lösung liegt hier vielmehr darin, den SV von der Anwendung des richtigen Grenzwertes zu überzeugen.
Ich habe dieses Thema jetzt in einer hilfsaktion für den Belgischen Kollegen (viele Sprachen, wenig Erfahrung zum Thema) durchgeoxt.
Die Erklärung liegt in der Direktive 2014/45/EU vom 3. April 2014. Da wird das Procedere für die zyklische Inspektion von Krafträdern auf 100 Seiten erklärt. Im Anhang 1 unter Punkt 8.2.1.2 werden hierbei die Emissionen auf 4,5% bzw. 3,5% des Volumens festgesetzt und gleich drunter die für EFI usw. mit 0,5% bzw. 0,3%.
Diese Regelungen stehen nebeneinander und daraus leitet sich ab, dass sie auch nebeneinander anzuwenden sind und eben nicht die strengere Regel die Grosszügigere ablöst.
Liegt hier:
eur-lex.europa....i=celex%3A32014L0045
Frank