@ Bastlwastl: Das ist eine stark vereinfachende und gefährliche Aussage. Für diejenigen, die noch ein EURO4-Fahrzeug ohne Ausnahmegenehmigung haben, gilt:
- die Mengen für die Ausnahmegenehmigungen sind bei kleinen Marken auf 100 Stück pro EG-Homologationsnummer begrenzt. Bei den RR Modellen haben alle 2T und alle 4T jeweils dieselbe Nummer. Dann gilt das Kontingent für alle Hubräume zusammen und ist u.U. recht schnell ausgeschöpft. Wer zuletzt kommt und fragt, fällt möglicherweise aus dem Kontingent heraus. Beim Wechsel EURO3 auf EURO4 ist das mehreren RR-Besitzern genauso passiert.
- unsere Gebühr für Anträge, die wir für Nachzügler stellen, ist etwa EUR 150.- Eines, nicht mehr allzu fernen Tages werde ich aufhören, nachträgliche Anträge zu stellen, da das ein Job für Leute ist, die ihre Mutter schlecht behandelt haben und dazu gehöre ich nicht.
- danach muss der Betroffene die Ausnahmegenehmigung selber mit einer "Herstellererklärung" anlässlich der Zulassung herbeiführen, die aber a)sich ebenfalls an noch freien Kontingenten orientiert, bzw. daran scheitert und b) bei vielen Zulassungsstellen EURO 300.- kostet.
Mit der Zulassung warten kann nur der, der wirklich schon die Genehmigung griffbereit liegen hat.
Frank