Man findet halt widersprüchliche Infos über das Thema und jede Diskussion in Foren o.Ä. scheint zu unterschiedlichen Schlüssel zu kommen.
Mir scheint's als ob das Thema die meisten sehr überfordert.
Meistens ist es so, dass der Fall "keine Bindung jedweder Art" gar nicht benannt wird, wie in diesem Dokument vom INSTITUT FÜR ZWEIRADSICHERHEIT (= bessere Quelle gibt es imho nicht), das aber auf die veraltete Rechtsgrundlage (siehe unten) hinweist:
http://www.ifz.de/download/A_Z_ifz-reifenfabrikatsbindung.pdf
Interessant ist, dass dort beschrieben wird, dass die Fabrikatsbindung nur bei PKW nicht mehr existieren darf.
Bei Motorrädern ist das nicht der Fall, sie ist jedoch auch nicht Pflicht!
Das versuchen die Leute immer als Argument für die Notwendigkeit der Freigabepapiere zu verwenden, ist aber so wie ich das verstehe nur für eben gebundene Modelle relevant.
Darin steht auch, dass der Sinn der Freigaben eine Ermöglichung der Eintragung bei bestehender Bindung wäre - und NICHT wie der DEKRA-Heini behauptet, als generelle Absicherung, dass der Reifen auch für das Kraftrad geeignet wäre.
Noch wesentlich brauchbarer ist das aus dem Jahr 2015 stammende und somit recht aktuelle PDF vom ADAC, den ich auch als seriöse Quelle einstufen würde:
www.adac.de/_mm...ngen5_2015_29840.pdf
Ich zitiere:
"
Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss
sich der Motorradhalter wie bisher vor
der Umrüstung auf ein abweichendes Reifenmodell, das in
den Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht
aufgeführt ist, für dieses Modell eine Unbedenk-
lichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller beschaffen"
Wenn nur das Wörtchen wenn nicht wär...
Das ganze steht allerdings unter der Überschrift "In Sachen Reifenbindung hat sich bei Motorrä
dern somit praktisch nichts geändert" - verstehe nicht wie man zu dem Schluss kommen kann. Eigentlich hat sich alles geändert, weil nur eine handvoll Hersteller weiterhin Fabrikatsbindungen ausspricht - sie existiert praktisch nicht mehr.
Hier dann noch ein Artikel von Motorrad-online (was ich eigentlich auch für eine gute Quelle halte).
www.motorradonl...markenbindung/157300
Der Artikel besagt, dass Freigaben nur notwendig sind, wenn eine Fabrikatsbindung im Kommentarfeld des Zulassungscheins steht. BAM!
"... Markenbindung, die die STVO zwar ermöglicht, nicht aber zwingend vorschreibt." "Der Kunde kann ohne zeitliche Verzögerung durch das Procedere der Freigaben
aus dem kompletten Angebot wählen"
Interessant und genau das Gegenteil, was der Klugscheißer der DEKRA behauptet: "...Marktbeobachtungspflicht der Motorradhersteller... Also muss der Hersteller ohne Reifenbindung notfalls eine schwarze Liste erstellen, mit Pneus, die sicherheitsgefährdend sind, wenn es die denn gibt."
"Zieht ein Pilot,
dessen Motorrad eine Reifenmarkenbindung hat, einen nicht freigegebenen Pneu auf, erlischt die Betriebserlaubnis"
"Bei Kontrollen überprüfen die Ordnungshüter, ob die Angaben in den Papieren mit denen der montierten Reifen übereinstimmen. Die Schlappen müssen
TYPGENEHMIGT (Schlagwort!) sein und mehr als 1,6 mm Profil haben. Wer
trotz Reifbindung mit nicht freigegebenen Reifen erwischt wird, dem drohen 50€ und 3 Punkte"
Allerdings kommen diverse Motorradportale tortzdem zu gegensätzlichen Schlüssen, was sehr verwirrend ist.
Es ist für mich aber eindeutig, dass die Freigaben tatsächlich nicht notwendig sind.
Die Frage ist, wie man die Prüfer dazu bekommt, ihre (scheinbar weit verbreiteten) falschen Annahmen zu revidieren.
Was der ADAC, das Institut für Zweiradsicherheit und Motorrad online in irgendwelchen Artikeln schreiben, kann dem egal sein, wenn er auf stur stellt, weshalb ich die Rechtsgrundlage finden müsste.
Mir gelingts aber nicht, die Rechtsgrundlage ausfindig zu machen.
Im ersten verlinkten Artikel ist die "Richtlinie 97/24 EG Kapitel 1" (
www.jurion.de/Gesetze/EU/31997L0024) genannt - habe ich rausgesucht und finde dort den Hinweis (
www2.jurion.de/...24de0090010.0001.pdf), dass sie durch die "Verordnung (EU) Nr. 168/201" vom 15.01.2013 (
eur-lex.europa....i=celex%3A32013R0168) ersetzt wurde.
Das ist ein riesiger Text, in dem ich unter den Suchbegriffen "Fabrikatsbindung", "Fabrikat", "Bindung", "Reifen" und anderen Begriffen nichts finde. Vielleicht hat jemand mehr Erfolg und kann die Stelle zitieren bzw Schlagworte nennen.
Ich hab auch drübergescrollt, aber finde nix über Reifen.
Es müsste an sich reichen, wenn da steht,
dass Reifen nur TYPGENEHMIGT sein müssen.
Wäre um Hilfe dankbar, denn ich gehe da morgen vormittag hin, um mich mit ihm zu streiten, weil mich so eine dreiste und wahrscheinlich sogar absichtliche Desinformation aufregt.
Weil es ja in der Tat effektiv für Sicherheit sorgt, wenn man einfach keinerlei Reifen mehr ans Moped machen darf.
So ein ignoranter Depp. Sollen wohl alle, die kein Allerweltsmoped haben und alle Reifenhersteller, die sich das nicht leisten können oder wollen, in die Röhre gucken?