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THEMA: DEKRA verlangt nicht beschaffbare Reifenfreigaben

DEKRA verlangt nicht beschaffbare Reifenfreigaben 08 Aug 2016 17:32 #1

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Ich war ganz erfreut, als ich erfahren habe, dass die Fabrikatsbindung Geschichte ist und ich auf meine Alp 200 scheinbar draufschnallen kann, was ich möchte, wenn es nur die Dimensionen aus den CoC-Papieren hat.

Also habe ich direkt mal den Maxxis 7320 hinten und den 7319 vorne bestellt und montiert. Dann sagt mir heute die DEKRA beim Versuch, eine HU durchführen zu lassen, dass Reifenfreigabepapiere vom Hersteller zwingend nötig wären.
Das kommt mir nicht richtig vor und ich habe im Internet auch schon gelesen, dass dies nur für Reifen, die von den CoC-Angaben abweichen, nötig wäre.

Problem ist nämlich natürlich wieder, dass keine Reifenfreigabe für Beta zu finden ist. Auf der Homepage vom Maxxis sind 6 oder 7 Motorradmarken überhaupt erst zur Auswahl. Also sind die Reifen für 99% der Motorräder nicht fahrbar? Glaub ich nicht, das wäre ja völlig bescheuert.
Ich habe bei Maxxis angerufen, und die verwirrte Auskunft erhalten, die Reifen würden ja ihres Wissens nur für Wettbewerbe verwendet.
Auf den Hinweis, dass die ja serienmäßig auf der Freeride von KTM wären, wussten sie dann auch nicht mehr weiter. Ich soll morgen wieder anrufen.
KTM steht übrigens NICHT unter der handvoll Hersteller, für die es Reifenfreigaben gibt.

Kennt jemand diesen Zirkus und kann mir sagen, was hier richtig ist?

Ist jemandem die Rechtsgrundlage bekannt, nach der Reifenfreigaben trotz Übereinstimmung der Reifeneigenschaften mit CoC-Vorgaben nötig wären?

Ich habe ein paar Sätze Reifen zur Auswahl, die ich für die HU schnell montieren könnte. Die sind allesamt völlig übliche Enduroreifen, die einwandfrei zur ALP passen, aber für KEINE davon finde ich Reifenfreigaben.
Das ist ja noch schlimmer als es die Fabrikatsbindung war.

Ist der Prüfer von der DEKRA einfach nur bescheuert und das Problem löst sich wenn ich zu einer anderen Prüfstelle oder nem andern Unternehmen gehe?

Habe gehört, extra eintragen lassen sei möglich.
Ist das immer das zweistündige Procedere für über 200€? Vor allem ohne Freigabe?

Bitte helft mir mal, das kotzt mich gerade ordentlich an.
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DEKRA verlangt nicht beschaffbare Reifenfreigaben 08 Aug 2016 18:07 #2

  • Pechvogel
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Mittlerweile habe ich mir schon eine relativ feste Meinung gebildet, aber ich muss trotzdem hören, zu welchen Schlüssen andere Alpfahrer gekommen sind, um sicher gehen zu können.

Relativ zentral ist die Frage:
Gibt es seitens Beta irgendwelche Angaben (in der Betriebserlaubnis oder anderswo), welche Reifen gefahren werden müssen?
Denn in meinen Papieren finde ich keinerlei Beschränkung.
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DEKRA verlangt nicht beschaffbare Reifenfreigaben 08 Aug 2016 19:28 #3

  • Bastlwastl
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wenn es die identische größe ist die in den papieren(coc) eingetragen ist
ist keine freigabe nötig

manchmal scheinen manche graukittel selber nicht mehr zu wissen
was sie alles für die abnahme beachten müssen und wie die aktuelle regelung ist .

was sich mir noch erklären würde wäre wenn maxxis für seine reifen keine EU freigabe hat
dann kann nur eine eintragung das ganze legal malchen weil sie keine straßenzulassung haben.....
da heißt es beim kauf drauf zu achten
oder auf die kulanz des prüfers hoffen
Letzte Änderung: 08 Aug 2016 19:34 von Bastlwastl.
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DEKRA verlangt nicht beschaffbare Reifenfreigaben 08 Aug 2016 20:14 #4

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Schau doch mal hier nach, da steht es detailliert.

Wahrscheinlich ist es am besten, mit dem Wisch bei der Dekra vorzufahren und dann mal nach deren Rechtsgrundlagen zu fragen...
LG Lars
Lieber BETA-Fahrer als Beta-Tester ...
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DEKRA verlangt nicht beschaffbare Reifenfreigaben 08 Aug 2016 22:13 #5

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Danke Laloo,

ich entnehme Deinem Link die hier passende Stelle:

"...Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich. 1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen....!"

...die Maxxis stehen auch bei mir schon parat für die Lombardei, und dürfen somit auch legal auf die Alp200!
Gruß

Micha_D

Beta EVO 300 2T ´18 + EVO 250 2T ´20
EX: Alp 200 `13, EVO 300 4T ´17 und XTrainer 300 ´16
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DEKRA verlangt nicht beschaffbare Reifenfreigaben 09 Aug 2016 00:36 #6

  • M@tt
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Kenne das so:

Steht im Fahrzeugschein 120/90-18 darfst du alle Reifen in dieser Dimemsion fahren. Natürlich nur wenn dieser Reifen eine Straßenzulassung hat. -> Traglastindex + Speedindex (reine Motocrossreifen haben das meistens nicht)

Willst du nun 140/80-18 montieren brauchst du von z.B. Suzuki eine Reifenfreigabe. Mit der kannst du die Größe eintragen lassen. Eventuell reicht es auch die Freigabe mitzuführen.

War damals bei meiner DRZ so.

Grüße
M@tt
DRZ / RR
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DEKRA verlangt nicht beschaffbare Reifenfreigaben 09 Aug 2016 02:07 #7

  • Pechvogel
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Man findet halt widersprüchliche Infos über das Thema und jede Diskussion in Foren o.Ä. scheint zu unterschiedlichen Schlüssel zu kommen.
Mir scheint's als ob das Thema die meisten sehr überfordert.

Meistens ist es so, dass der Fall "keine Bindung jedweder Art" gar nicht benannt wird, wie in diesem Dokument vom INSTITUT FÜR ZWEIRADSICHERHEIT (= bessere Quelle gibt es imho nicht), das aber auf die veraltete Rechtsgrundlage (siehe unten) hinweist:

http://www.ifz.de/download/A_Z_ifz-reifenfabrikatsbindung.pdf

Interessant ist, dass dort beschrieben wird, dass die Fabrikatsbindung nur bei PKW nicht mehr existieren darf.
Bei Motorrädern ist das nicht der Fall, sie ist jedoch auch nicht Pflicht!
Das versuchen die Leute immer als Argument für die Notwendigkeit der Freigabepapiere zu verwenden, ist aber so wie ich das verstehe nur für eben gebundene Modelle relevant.

Darin steht auch, dass der Sinn der Freigaben eine Ermöglichung der Eintragung bei bestehender Bindung wäre - und NICHT wie der DEKRA-Heini behauptet, als generelle Absicherung, dass der Reifen auch für das Kraftrad geeignet wäre.


Noch wesentlich brauchbarer ist das aus dem Jahr 2015 stammende und somit recht aktuelle PDF vom ADAC, den ich auch als seriöse Quelle einstufen würde:
www.adac.de/_mm...ngen5_2015_29840.pdf

Ich zitiere:
"Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss
sich der Motorradhalter wie bisher vor
der Umrüstung auf ein abweichendes Reifenmodell, das in
den Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht
aufgeführt ist, für dieses Modell eine Unbedenk-
lichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller beschaffen"

Wenn nur das Wörtchen wenn nicht wär...

Das ganze steht allerdings unter der Überschrift "In Sachen Reifenbindung hat sich bei Motorrä
dern somit praktisch nichts geändert" - verstehe nicht wie man zu dem Schluss kommen kann. Eigentlich hat sich alles geändert, weil nur eine handvoll Hersteller weiterhin Fabrikatsbindungen ausspricht - sie existiert praktisch nicht mehr.


Hier dann noch ein Artikel von Motorrad-online (was ich eigentlich auch für eine gute Quelle halte).
www.motorradonl...markenbindung/157300
Der Artikel besagt, dass Freigaben nur notwendig sind, wenn eine Fabrikatsbindung im Kommentarfeld des Zulassungscheins steht. BAM!
"... Markenbindung, die die STVO zwar ermöglicht, nicht aber zwingend vorschreibt." "Der Kunde kann ohne zeitliche Verzögerung durch das Procedere der Freigaben aus dem kompletten Angebot wählen"

Interessant und genau das Gegenteil, was der Klugscheißer der DEKRA behauptet: "...Marktbeobachtungspflicht der Motorradhersteller... Also muss der Hersteller ohne Reifenbindung notfalls eine schwarze Liste erstellen, mit Pneus, die sicherheitsgefährdend sind, wenn es die denn gibt."

"Zieht ein Pilot, dessen Motorrad eine Reifenmarkenbindung hat, einen nicht freigegebenen Pneu auf, erlischt die Betriebserlaubnis"

"Bei Kontrollen überprüfen die Ordnungshüter, ob die Angaben in den Papieren mit denen der montierten Reifen übereinstimmen. Die Schlappen müssen TYPGENEHMIGT (Schlagwort!) sein und mehr als 1,6 mm Profil haben. Wer trotz Reifbindung mit nicht freigegebenen Reifen erwischt wird, dem drohen 50€ und 3 Punkte"



Allerdings kommen diverse Motorradportale tortzdem zu gegensätzlichen Schlüssen, was sehr verwirrend ist.
Es ist für mich aber eindeutig, dass die Freigaben tatsächlich nicht notwendig sind.




Die Frage ist, wie man die Prüfer dazu bekommt, ihre (scheinbar weit verbreiteten) falschen Annahmen zu revidieren.


Was der ADAC, das Institut für Zweiradsicherheit und Motorrad online in irgendwelchen Artikeln schreiben, kann dem egal sein, wenn er auf stur stellt, weshalb ich die Rechtsgrundlage finden müsste.
Mir gelingts aber nicht, die Rechtsgrundlage ausfindig zu machen.
Im ersten verlinkten Artikel ist die "Richtlinie 97/24 EG Kapitel 1" (www.jurion.de/Gesetze/EU/31997L0024) genannt - habe ich rausgesucht und finde dort den Hinweis (www2.jurion.de/...24de0090010.0001.pdf), dass sie durch die "Verordnung (EU) Nr. 168/201" vom 15.01.2013 (eur-lex.europa....i=celex%3A32013R0168) ersetzt wurde.
Das ist ein riesiger Text, in dem ich unter den Suchbegriffen "Fabrikatsbindung", "Fabrikat", "Bindung", "Reifen" und anderen Begriffen nichts finde. Vielleicht hat jemand mehr Erfolg und kann die Stelle zitieren bzw Schlagworte nennen.
Ich hab auch drübergescrollt, aber finde nix über Reifen.
Es müsste an sich reichen, wenn da steht, dass Reifen nur TYPGENEHMIGT sein müssen.

Wäre um Hilfe dankbar, denn ich gehe da morgen vormittag hin, um mich mit ihm zu streiten, weil mich so eine dreiste und wahrscheinlich sogar absichtliche Desinformation aufregt.
Weil es ja in der Tat effektiv für Sicherheit sorgt, wenn man einfach keinerlei Reifen mehr ans Moped machen darf.
So ein ignoranter Depp. Sollen wohl alle, die kein Allerweltsmoped haben und alle Reifenhersteller, die sich das nicht leisten können oder wollen, in die Röhre gucken?
Letzte Änderung: 10 Aug 2016 10:59 von admin. Begründung: Nur Link korrigiert...
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DEKRA verlangt nicht beschaffbare Reifenfreigaben 09 Aug 2016 08:36 #8

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Schon mal überlegt die Reifen einfach woanders eintragen zu lassen?
Ich hab' mehr Kubik als du PS
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DEKRA verlangt nicht beschaffbare Reifenfreigaben 09 Aug 2016 09:13 #9

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Nee, wenn die Maxxis den im ZB II und COC eingetragenen Dimensionen entsprechen und eine EG-Zulassung haben, dann gibt es nichts einzutragen. Letzendlich bleiben aus meiner Sicht 2 Optionen:

1. Termin beim Dekra - Chef

2. Prüfinstitut wechseln

Was da passiert ist ein Überbleibsel aus alten Zeiten, als eine Fabrikatsbindung für Kräder noch üblich war. Für den ehemaligen Nissan Navarra meiner Frau waren etwa 20 Kombis aus Radgrössen, Felgenbreiten und Reifendimensionen eingetragen. kein Sachverständiger wäre je auf die Idee gekommen, hier Freigaben abzufragen....ist aber halt kein Mopped.

Letzte Woche wollte ein SV ein Gutachten für die originale Stahlflexleitung der RE 125 an der Bremse hinten. Gleiches Thema: Was soll das? Ist Bestandteil der ABE. Du hast ja auch nicht das Gutachten der Bremsleitungen deines Golf in der Tasche, wenn du zum TÜV fährst...

Vor 2 Wochen wollte eine Zulassungsstelle eine EVO 250 nicht zulassen, weil es nicht sein kann, dass eine 250er nur 9 PS hat.....

Kann ich endlos fortsetzen.

Frank
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DEKRA verlangt nicht beschaffbare Reifenfreigaben 09 Aug 2016 10:41 #10

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Moin,

so unterschiedlich können die Erfahrungen sein.
Meine letzte DUC hatte noch eine Reifenbindung eingetragen. Pünktlich zum TÜV-Termin fiel mir natürlich ein, dass ich für die montierten Reifen die ABE nicht mit habe. Da hat der gute Man von der DEKRA sich sogar mal kurzerhand die Mühe gemacht um online nach zu schauen on ich diesen Reifen fahren darf. :dau:
Den hat auch eine zu kurze Übersetzung oder ein fehlender KAT nicht gejuckt, er sagte immer nur: "Hauptsache verkehrssicher und nicht zu laut."

Gruß
Jens
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