Mal zur Erklärung: wir bauen das nicht so, weil wir wollen, dass es Sch....aussieht, sondern weil wir die Regeln der EG-Homologation einhalten müssen. Und da sind Blinkerposition, Radabdeckung und Abstände eben so festgelegt, dass es unmöglich ist, was zu fertigen, was gut und nach Enduro aussieht.
In einem Baustein der EG-Grundprüfung sind die Abmaße und Gewichte eines jeden Fahrzeuges festgelegt. Wer da dran was ändert, was nicht z.B. durch den Hersteller des Zubehörs bauartgenehmigt ist, verliert bei einer engen Auslegung des Tatbestandes die ABE.
Darunter fallen auch das Biegen oder Absägen oder Weglassen eines Teiles. Das muss klar sein.
Klar muss auch sein, dass gerade diese Dinge von der Ordnungsmacht am einfachsten zu überprüfen sind, da die reine Inaugenscheinnahme, z.B. beim Hinterherfahren reicht.
Frank