Servus,
BudeII schrieb:
Mutig ein Fahrzeug zu fahren das (noch) jemand anderem gehört!
das würde ich mal in Frage stellen. Fahrzeug übergeben, Kaufpreis bezahlt => Kauf ist zustande gekommen. Fahrzeugpapiere dienen der Dokumentation / als sog. "Anscheinsbeweis", dass der Besitzer der Fahrzeugpapiere der Eigentümer ist, u. a. auch wenn er nicht Besitzer des Fahrzeugs ist. Kann aber auch sein, dass der Besitzer der Papiere weder Eigentümer noch Besitzer des zugehörigen Fahrzeugs ist.
Beispiel 1: Ein Freund geht für mich zur Zulassungsstelle um meine Beta abzumelden. Dafür hat er Kennzeichen und Papiere - das Moped gehört ihm da noch lange nicht (hätte er gern, aber - neee ;-))
Beispiel 2: Ein Scheunen-Oldtimer oder Import wird ganz ohne Papiere verkauft, weil diese nicht auffindbar oder zerstört oder wasauchimmer sind. Solange der Verkäufer hinreichend als rechtmäßiger Eigentümer nachvollziehbar ist, ist das gültig.
Im konkreten Fall sehe ich - sofern der Kaufpreis bezahlt wurde - erst mal kein Problem darin, das bezahlte Fahrzeug zu nutzen.
Aber: Dies kann natürlich kein verbindlicher Rechtsrat sein, sondern ist nur meine Meinung!
CU,
Sándor