bzgl. d. Erlöschens d BE guckstu in die StVZO, § 19 (2):
.....Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
zu erstem Satz: Es liegt eine Änderung vor, da die Drossel ausgebaut wurde.
zu 1. bleibt Leichtkraftrad! -> kein Erlöschen der BE
zu 2. eine Gefährdung ist nicht zu erwarten, sonst hätte der Gesetzgeber die höhere Geschwindigkeit nicht zugelassn.
zu 3. o b durch die Entdrosselung das Abgasverhalten verschlechtert wird, kann man so nicht sagen. Wohl könnte man das Mopped evtl. nicht entdrosselt zulassen, wenn es sich verschlechtern würde. Hier könnte man ansetzen; aber eigentlich glaub ich nicht an eine Verschlechterung. Das Geräuschverhalten müsste man im Gutachten nachgucken; wenn sich die Geräuschwerte erhöhen, erlischt hier die BE!
Ergo: BE kann erlöschen, muß aber nicht. Das zu überprüfen obliegt halt einem Sachverständigen! ;)
Also: ab zur DEKRA und eintragen!