Na gut, aber jetzt abschließend - entscheidend ist, was der Gesetzgeber vorgibt:
"Laut § 44 Abs. 3 StVZO müssen Sie eine minimale Stützlast beachten, mit welcher der Anhänger auf die Kupplung drücken muss. Diese beträgt mindestens vier Prozent des Anhängergesamtgewichtes. Selbst bei Leerfahrten dürfen Sie diesen Wert nicht unterschreiten."
Egal wieviel Achsen und wo die am Anhänger angebracht sind, entscheidend ist, was in den Papieren, für den Anhänger und der Zugmaschine, steht!
Das Typenschild ist „F(oxtrott) A(lpha)“ für die Stützlast, es sagt nur aus, was die Kupplung selbst tragen darf.
Hab mir mal –
hier – die Technischen Daten für zwei Varianten aus dem Netz geholt
Trailer, 3/4 Ton, 2WH, Sankey, FV 2361
• Zul.GG: 1100Kg =
mindest Stützlast = 44 kg,
Die Stützlast wird hier nicht durch die Zugmaschine bestimmt, sondern schon durch den Hersteller des Anhängers im Brief festgeschrieben.
• Stützlast: 100Kg,
also darfst du hier nur 66kg „zugösenlastig“ zuladen!!!!!!!!!
Trailer, 3/4 Ton, FV861651, FV 861721
• Zul.GG: 1230Kg =
mindest Stützlast = 50 kg
Die Stützlast wird hier nicht durch die Zugmaschine bestimmt, sondern schon durch den Hersteller des Anhängers im Brief festgeschrieben.
• Stützlast: 100Kg,
also darfst du hier nur 50 kg „zugösenlastig“ zuladen!!!!!!!!!
Lass ich mal die Hebelwirkung außer Acht, dann dürfte wohl klar sein, dass ne Alp – papiermäßig - nie auf die Zuggabel eines Sankeys geladen werden darf!
Wenn die o. a. Daten um 25% überschritten werden, z. B. mit einem Motorrad auf der Zuggabel, erlischt die Betriebserlaubnis für den Anhänger!!!
gruß trebeta