Kuehleperson schrieb:
Laut Felgenhändler sind 310mm Bodenfreiheit Pflicht was sich mit hoher Vorspannung am Federbein anscheinend ausgeht.
Das das alleine wegen der Drosselung nicht 100% legal sein kann ist wohl allen klar.
Ich werde wohl lieber den Rest dieses Ausfluges für mich behalten wie ich es von Anfang an machen hätte sollen. Die Vorfreude habe ich mir mit der Aktion erfolgreich verdorben. Blöd nur das dass Motorrad schon gekauft ist.
Mach dir keinen Kopf, das wird genau so funktionieren wie dein Händler und der Felgenhersteller sagt.
Wie ich mit meinem Beispiel gesagt hatte: gibt immer diejenigen die sagen, je geht nicht. Ist nicht legal blabla, leider ist das normal in Foren
Bitte halt uns auf dem laufenden, find sowas immer interessant.