Hallo Ralf,
erst mal herzlich willkommen hier im Forum.
Es ist grundsätzlich eine schlechte Idee ein neues Fahrzeug nach dem Kauf nicht Zeitnah mit mindestens mit einer Tageszulassung zu beglücken, erst durch die dabei erstellten Papiere erhält man das zeitlich bisher nicht beschränkte Recht es auf deutschen Straßen zu bewegen. Verkauft ein Händler eine nicht zulassungsfähige Maschine ohne es im Vertrag ausdrücklich zu erklären (Sporteinsatz) hättest du ein Rücktrittrecht. Gilt bei dir wohl nicht da die Vorgaben erst nach dem Kauf geändert wurden.
Ich weiß nicht was dein Händler dir über das Thema gesagt hat, Fakt ist das du nach dem Kauf für die Maschine verantwortlich bist. Hier im Forum wurde von
gegen Ende 2020 allen Besitzern von noch nicht zugelassenen Euro4-Mopeds dringendst empfohlen diese noch 2020 zuzulassen um die von dir beschriebenen Schwierigkeiten zu vermeiden. Auch wurden alle Beta-Händler angeschrieben und um die Meldung der Fahrgenstellnummern von noch nicht zugelassenen Euro4-Betas, typischerweise nicht verkaufte Fahrzeuge, aufgefordert. Für die hat das Werk dann Ausnahmegenehmigungen beim Kraftfahrtbundesamt beantragt.
Wenn dein Händler die Fahrgenstellnummer deiner Enduro damals schon an Beta gemeldet hat ist eigentlich alles im grünen Bereich und es Dauer halt noch was. Erst ganz kurz vor dem Jahresende wurden die Vorgaben geändert und Enduros fielen plötzlich auch unter diese Regelung.
Schreib doch einfach eine Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und wenn du dann da den Sachverhalt schilderst und von dir und deinem Händler den Namen und Anschrift und auch die betroffenen Fahrgenstellnummer reinschreibst wird
dir kurzfristig antworten und die Lage darstellen.
Für den Fall das dein Händler deine Fahrgestellnummer nicht an Beta gemeldet hatte wird es hoffentlich wie bei der Umstellung von Euro3 auf 4 wieder Nachtmeldetermine geben, das ist aber nicht sicher und wird auf jeden Fall auch etwas länger dauern. Solche Vorgänge darf Beta nur gesammelt beim KBA einreichen, es steht ja im Ermessen des Amtes dies nachträglich zu genehmigen.
Gruß
Werner