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THEMA: CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht i.O. -kein TÜV !!!

CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht i.O. -kein TÜV !!! 21 Jul 2025 13:37 #1

  • Etosha
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Moin zusammen,

wie oben im Betreff schon gesagt, kein TüV aufgrund der schlechten Abgasuntersuchungswerte.

Max. bei 3000 Umdrehungen 0,30 CO Gehalt, gemessen wurden 2,257 CO …

hat jemand eine Idee woran das liegen könnte? Sie stand jetzt einige Zeit und der Sprit ist ein paar Wochen alt gewesen, aber das alleine kann es doch nicht sein?

Und zweite Frage: kennt ihr eine Werkstatt im Rhein Main Gebiet, die ihr für die Beta Alp 4.0 empfehlen könntet?

Danke schon mal für eure Antworten.
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CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht i.O. -kein TÜV !!! 21 Jul 2025 15:38 #2

  • Martin Kemmeter
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Der Betahändler meines Vertrauens in der Gegend ist Michael Fenzel in Mannheim, da würde ich mal fragen.
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CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht i.O. -kein TÜV !!! 21 Jul 2025 23:19 #3

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So was hatten wir hier noch nicht.

Ist denn das SLS-System noch angebaut?


Gruß
Werner
Ich hab' mehr Kubik als du PS
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CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht i.O. -kein TÜV !!! 22 Jul 2025 13:25 #4

  • Etosha
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Meine Beta hat keine Veränderungen, also ist das Sekundärluftsystem noch original. Ich fahre heute zu einer Werkstatt und bin gespannt was dort rauskommt. Wir machen einen neuen Abgastest ... vielleicht hat der Prüfer ja auch falsch gemessen. :knips:
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CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht i.O. -kein TÜV !!! 22 Jul 2025 13:29 #5

  • Etosha
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Und noch eine kurze Info an den Admin: meine Beta ist eine der wenigen Neuauflagen aus 2019. Da sie aber luft- und nicht wassergekühlt wird, ist sie wohl in der Kategorie "...bis 2018" richtiger. Also Danke fürs Verschieben des Beitrags.
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CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht i.O. -kein TÜV !!! 22 Jul 2025 13:56 #6

  • Redcat
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Oh doch Budell, das hatten wir hier schon mehrmals.

DIE ANWENDUNG DES LIMITS IST FALSCH - und vermutlich NICHT die Messung selber.

Der hier vom SV gesetzte Grenzwert von 0,30 CO gilt für Motorräder mit geregeltem Kat.

Die gute alten ALP 4.0, auch wenn sie von 2019 ist und damit noch vergleichsweise jung, hat einen Vergaser und somit einen U-Kat. Da BETA selber in der Typisierung keinen Wert hinterlegt hat (das wäre eine andere Option), gilt hier der gesetzliche Grenzwert von 4,5%, den Etosha's ALP um fast genau 50% untererfüllt.

Stempel drauf und gut is....hilfsweise das Prüfinstitut wechseln.

Frank

Das sagt Google ganz oben:


Konkret bedeutet dies:

Motorräder mit geregeltem Katalysator: 0,3 % Vol. CO oder der vom Hersteller angegebene Wert.

Motorräder ohne oder mit ungeregeltem Katalysator: 4,5 % Vol. CO oder der vom Hersteller angegebene Wert.

Fahrzeuge ab Erstzulassung 1989: Abgasuntersuchung (AU) alle zwei Jahre im Rahmen der Hauptuntersuchung.
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CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht i.O. -kein TÜV !!! 22 Jul 2025 15:26 #7

  • Etosha
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Hallo Frank,

vielen Dank für deine Antwort. Nach Rücksprache mit dem Prüfer stellte sich nun heraus, dass er ohne schriftlichen Nachweis, dass die Alp 4.0 einen ungeregelten KAT hat und von Beta selbst keine Vorgaben gemacht werden, trotzdem die Plakette nicht erteilt ... (}

Nun habe ich gesehen, dass du bei gleichem Problem folgende Lösung hattest: "Ich hab den Mann jetzt mit dem aktuellen Auszug aus der Nomenklatur des KBA versorgt." Könntest du mir die ebenfalls zur Verfügung stellen?

Das sollte ja dann für ihn reichen.

Vielen Dank im voraus dafür :-)
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CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht i.O. -kein TÜV !!! 22 Jul 2025 15:58 #8

  • Redcat
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Die Nomenklatur sagt genau das, was ich eingepasted habe. Hier liegt doch das Problem nicht. Der Prüfer glaubt doch scheinbar die Werte, bezweifelt aber, dass das ein Fahrzeug mit U-Kat ist.

Es hat a) einen Vergaser ohne Eelektronik und b) keine Lambdasonde, da soll er mal erklären, wie das ein geregelter Kat sein soll. Kann er nicht, also gelten die Werte für den U-Kat.

Sprich mit seinem Chef oder wechsel die Prüforganisation.

Frank
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CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht i.O. -kein TÜV !!! 22 Jul 2025 16:34 #9

  • Bastlwastl
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wiso sollte man denen ihren job machen?
ab und an sind sie schon sehr Bequem .
Der Prüfer sollte eigentlich wissen was er tut
und dem Kunden erklären können was von nöten ist.
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CO-Gehalt im erhöhten Leerlauf nicht i.O. -kein TÜV !!! 22 Jul 2025 16:47 #10

  • Etosha
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Es ist aber auch im ganzen Netz nichts zur Beta Alp 4.0, Baujahr 2018/2019 bzgl. eines ungeregelten Kats zu finden. Auch in den techn. Datenblättern steht nichts dazu.

Allerdings habe ich gesehen, dass im Fahrzeugschein unter V7 kein Eintrag vorhanden ist. Kein Eintrag bedeutet i.d.R.:

"Die Beta Alp 4.0, Baujahr 2018, fällt unter die Emissionsklasse Euro 4. Für diese Klasse gibt es keinen spezifischen Grenzwert für den CO2-Ausstoß, da er nicht einheitlich festgelegt ist." Deshalb ja auch kein Eintrag unter V7 ... und weiter: "Solange kein spezifischer Grenzwert existiert, fallen diese Fahrzeuge in die CO2-Emissionsklasse 1" oder auch: "Fahrzeuge mit einem Datum der erstmaligen Zulassung vor dem 01.07.2019 werden automatisch der CO₂-Emissionsklasse 1 zugeordnet." Was bei meiner mit Erstzulassung 06.06.2019 ebenfalls passen würde.

Wenn ich das obige also richtig verstanden habe, dann fällt mein Moped aufgrund der Euro 4 und der Zulassung vor dem 1.7.2019 automatisch unter die Emissionsklasse 1 und könnte, rein theoretisch, jeden x-beliebigen CO2-Ausstoss haben. Völlig unabhängig ob nun mit geregeltem Kat oder ohne. Oder sehe ich das falsch? Was meint ihr?
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