Die Maskenpflicht gilt dann nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen.
Der Impfnachweis muss in Restaurants, Museen, Fernverkehrszügen nicht mehr gezeigt werden.
In Krankenhäusern oder Altenheimen braucht es weiter Impf- oder Testnachweise.
Bereits seit Montag ist die Maskenpflicht an den Orten aufgehoben,
an denen ein Impfnachweis vorgezeigt werden muss, also in Kinos, Restaurants oder bei Konzerten.
Quelle:
www.gouvernement.fr/info-coronavirus